Arbeitsschwerpunkt 6 – Aufarbeitung datenschutzrechtlicher und arbeitsrechtlicher Fragen der Arbeitsplatzüberwachung:

Die Videoüberwachung findet bei Neo-CamCare in einem sehr sensiblen und schützenswerten Umfeld statt. Daher beschäftigt sich dieses Arbeitspaket mit grundlegenden datenschutzrechtlichen sowie damit verbundenen besonderen datenschutz-arbeitsrechtlichen Fragestellungen beim Einsatz von Webcams auf neonatologischen Intensivstationen.

Aus rechtswissenschaftlicher Sicht ist dieses Feld bisher nur wenig bis gar nicht bearbeitet. Neben den primär zu überwachenden Neugeborenen können auch die Eltern sowie Dritte – etwa Pflegefachkräfte, ärztliches Personal oder Besucher – ins Blickfeld der Kamera geraten.

Durch die datenschutzrechtliche Begleitung der Forschungsarbeiten wird ein grundlegender Beitrag zur Erhöhung der Akzeptanz des Einsatzes von Webcams auf neonatologischen Intensivstationen geschaffen und rechtskonforme Implementierungsprozesse gefördert. Gleichzeitig können beispielsweise auch mögliche Gesetzeslücken aufgezeigt und Vorschläge für die Neuformulierung von bestehenden Gesetzesnormen empfohlen werden. Einerseits werden so rechtliche Anforderungen bereits frühzeitig in die Entwicklung integriert, andererseits werden mögliche rechtliche Lücken identifiziert und können somit für die künftige Gesetzgebung im Datenschutzrecht berücksichtigt werden.

Damit wird ein erheblicher Beitrag zu ungeklärten und offenen Fragestellungen im wissenschaftlichen Bereich geleistet, der den Rechtsrahmen mit seinen technischen Implikationen beim Einsatz von Webcams auf neonatologischen Intensivstationen betrifft sowie gleichzeitig die neuen datenschutzrechtlichen Regelungen und insbesondere die seit Mai 2018 geltende Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) berücksichtigt.

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